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Ihre Fragen, Unsere Antworten

Was brauche ich für die Anerkennung meines Urteils in der Türkei ?

Für die Anerkennungsklage brauchen Sie zunächst das rechtskräftiges, ausländisches Gerichtsurteil.Das Urteil muss privatrechtlich sein. Denn strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Gerichtsurteile  können nicht anerkannt werden.Außerdem nur das türkisches Gericht ist zuständig, um ein Urteil über ein Grundstück in der Türkei auszufertigen. Falls ein ausländisches Gericht ein Urteil über ein Grundstück in der Türkei  ausfertigen wird, ist das Urteil ungültig. Deshalb wenn es sich um einen Grundtüsck handelt müssen Sie sich diesbezüglich erst an das türkische Gercht wenden. 

Das ausländische Urteil lässt man übersetzen und dann an einem türkischen Konsulat beglaubigen. Außerdem braucht man einen „Apostille"-Stempel auf diesem Urteil. Dann sollen Sie in der Türkei ein türkischen Anwaltbevollmächtigen, damit man mit dem Anerkennungsprozess in der Türkei anfangen kann.

Ich lebe in Deutschland, möchte mich aber in der Türkei scheiden lassen. Ist das möglich?

Ja, Sie können sich in der Türkei scheiden lassen, auch wenn Sie in Deutschland leben. Dafür müssen Sie sich an das türkische Familiengericht wenden. Allerdings wird das Scheidungsurteil in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Um in Deutschland als geschieden zu gelten, müssen Sie die Scheidung auch dort anerkennen lassen.

Was bedeutet einverständliche/ einvernehmliche Scheidung nach dem türkisches Zivilgesetzbuch Art. 166 III ?

Im türkischen Scheidungsrecht wird die Möglichkeit der einverständlichen Scheidung (Art. 166 Türkisches Zivilgesetzbuch) vorgesehen. Hier gilt die Vermutung, dass eine Ehe in ihrem Fundament zerrüttet ist, wenn die Eheleuten über die Scheidung einig sind. Allerdings ist die einverständliche Scheidung nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.

1. Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben.
2. Die Ehepartner müssen den Scheidungsantrag zusammen stellen oder eine Partei muss dem Antrag der Gegenseite zustimmen.
3. Beide Parteien müssen vom Richter gehört werden (deshalb müssen beide vor dem Gericht persönlich erscheinen).
4. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass beide Parteien ihre Meinungen frei gebildet haben.
5. Die Parteien müssen über die finanziellen Folgen der Scheidung (Unterhalt, Zugewinnausgleich etc…) und über das Statut der Kinder einig sein. Diese Vereinbarung muss noch vom Richter genehmigt werden. 

Die einvernehmliche Scheidung ist von großer Bedeutung in der Praxis des türkischen Scheidungsrechts, wenn beide Eheleute geschieden werden wollen. Das Problem in diesem Fall für den Anwalt ist es, dass die Eheleute persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht einfach ist, beide Seiten vor Gericht zu bringen, ist es sinnvoll, die Scheidung wegen Zerrüttung zu erzielen.

                               Der Originaltext des Art. 166 III des türkischen Zivilgesetzbuches:

Madde 166 III. - Evlilik en az bir yıl sürmüş ise, eşlerin birlikte başvurması ya da bir eşin diğerinin davasını kabul etmesi hâlinde, evlilik birliği temelinden sarsılmış sayılır. Bu hâlde boşanma kararı verilebilmesi için, hâkimin tarafları bizzat dinleyerek iradelerinin serbestçe açıklandığına kanaat getirmesi ve boşanmanın malî sonuçları ile çocukların durumu hususunda taraflarca kabul edilecek düzenlemeyi uygun bulması şarttır. Hâkim, tarafların ve çocukların menfaatlerini göz önünde tutarak bu anlaşmada gerekli gördüğü değişiklikleri yapabilir. Bu değişikliklerin taraflarca da kabulü hâlinde boşanmaya hükmolunur. Bu hâlde tarafların ikrarlarının hâkimi bağlamayacağı  hükmü uygulanmaz.

 

Was ist der Unterschied zwischen Scheidungen nach deutschem oder türkischem Recht?

Das türkische Zivilgesetzbuch wurde im Jahr 2001 reformiert. Dabei wurde die Gleichberechtigung der Frau im Bereich des Familienrechts im Gesetz verankert. Hierbei wurden große Teile des schweizerischen Scheidungsrechts übernommen und so eine Anpassung an den europäischen Standard erreicht. Das neue Zivilgesetzbuch trat zum 01.01.2002 in Kraft.

Wie wird der Nachlass eines in Deutschland lebenden Türken aufgeteilt?

In Deutschland lebende Türken unterliegen grundsätzlich dem deutschen Erbrecht, es sei denn, sie haben testamentarisch festgelegt, dass türkisches Recht angewendet werden soll. Das deutsche Erbrecht regelt die Aufteilung nach bestimmten gesetzlichen Quoten. Wenn Immobilien oder andere Vermögenswerte in der Türkei vorhanden sind, müssen diese nach türkischem Erbrecht geregelt werden.

Kann ich in Deutschland ein Testament auf Türkisch verfassen?

Ein Testament kann auf Türkisch verfasst werden, jedoch muss es den formalen Anforderungen des deutschen Erbrechts entsprechen, wenn es in Deutschland gültig sein soll. Es wird empfohlen, das Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Für die Anerkennung in der Türkei muss es gegebenenfalls in die türkische Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Ich lebe in der Türkei und beziehe eine deutsche Rente. Gibt es Besonderheiten zu beachten?

Wenn Sie in der Türkei leben und eine deutsche Rente beziehen, sollten Sie beachten, dass Sie weiterhin steuerpflichtig sein können. Deutschland und die Türkei haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass Sie in beiden Ländern Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen. Es ist wichtig, Ihre Einkommenssituation regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten.

Kann ich als Deutscher in der Türkei eine Immobilie kaufen?

Ja, ausländische Staatsbürger, darunter auch Deutsche, können in der Türkei Immobilien kaufen. Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen. Beispielsweise dürfen Ausländer keine Immobilien in militärischen Sperrgebieten oder Sicherheitszonen erwerben. Zudem kann es bestimmte geografische Beschränkungen für den Landerwerb geben, jedoch betrifft dies nicht den Kauf von Wohnungen oder Häusern in städtischen Gebieten.

Gibt es zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei?

Ja, beim Immobilienkauf in der Türkei fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten an. Dazu gehören die Grundbuchgebühren (Tapu Harcı), Notarkosten, Maklergebühren, eine Immobilienbewertung (ekspertiz raporu) sowie eine jährliche Immobiliensteuer. Die Grundbuchgebühr beträgt in der Regel 4% des Kaufpreises, und es wird oft auf den Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt, obwohl dies vertraglich anders geregelt werden kann.

Wie kann ich meine Immobilie in der Türkei vererben?

In der Türkei unterliegt die Vererbung von Immobilien dem türkischen Erbrecht, wenn sich die Immobilie auf türkischem Boden befindet. Es ist ratsam, ein Testament in der Türkei zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie nach Ihren Wünschen verteilt wird. Ohne ein Testament wird die Verteilung nach den gesetzlichen Erbregeln durchgeführt, wobei die Erben direkt durch das türkische Erbrecht bestimmt werden. Deutsche Staatsbürger können auch ein Testament in Deutschland aufsetzen, das in der Türkei anerkannt wird.

Muss ich als Erbe einer Immobilie in der Türkei Steuern zahlen?

Ja, auf Erbschaften in der Türkei wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Der Steuersatz hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Erben ab. Nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder zahlen in der Regel niedrigere Steuersätze als entfernte Verwandte oder Dritte. Es ist ratsam, sich bei einem türkischen Steuerberater oder Anwalt über die genauen Steuerpflichten zu informieren.

Gibt es in der Türkei spezielle Aufenthaltsrechte für Immobilienbesitzer?

Ja, ausländische Immobilienbesitzer in der Türkei können ein Kurzzeit-Aufenthaltsvisum (ikamet izni) beantragen, das in der Regel für ein Jahr gültig ist und bei Bedarf verlängert werden kann. Das Eigentum an einer Immobilie erleichtert den Prozess, aber es garantiert kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Für den Antrag benötigen Sie den Grundbuchauszug (Tapu), eine Krankenversicherung und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

Wird meine in der Türkei geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?

Ja, eine in der Türkei rechtsgültig geschlossene Ehe wird in Deutschland anerkannt. Es ist jedoch erforderlich, die Ehe beim zuständigen Standesamt in Deutschland zu registrieren. Dazu müssen Sie die Heiratsurkunde (Evlenme Cüzdanı) ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen. Danach können Sie die Ehe im deutschen Personenstandsregister eintragen lassen.

Was passiert, wenn wir uns scheiden lassen wollen, aber in verschiedenen Ländern leben?

Wenn ein Ehepartner in der Türkei und der andere in Deutschland lebt, können beide Länder für die Scheidung zuständig sein. Es kommt darauf an, wo der Hauptwohnsitz der Eheleute ist und welches Gericht zuerst angerufen wird. In der Türkei wird die Scheidung nach türkischem Familienrecht durchgeführt, während in Deutschland das deutsche Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Es ist wichtig, die rechtlichen Konsequenzen in beiden Ländern zu verstehen, da die Aufteilung von Vermögen und Sorgerechtsfragen unterschiedlich gehandhabt werden können.

Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem Sorgerecht für die Kinder?

In Deutschland gilt im Falle einer Scheidung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, das Gericht entscheidet, dass das Wohl des Kindes durch diese Regelung gefährdet wäre. Wenn einer der Elternteile in die Türkei zurückkehren möchte, muss die Frage des Sorgerechts und des Aufenthaltsorts des Kindes besonders sorgfältig geprüft werden. Internationale Regelungen wie das Haager Übereinkommen können ebenfalls eine Rolle spielen, wenn es zu einem grenzüberschreitenden Streit um das Sorgerecht kommt.

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