Deutsch -türkischer Rechtsverkehr
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht bereits seit 1962 ein Investitionsschutzabkommen; das türkische Gesetz zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit trat im Juli 2001 in Kraft. Auch hierzulande wächst die Zahl der Unternehmer mit türkischem Hintergrund stetig und wird derzeit auf 70.000 geschätzt. So setzen diese jährlich rund 30 Milliarden Euro um und beschäftigen ca. 350.000 Mitarbeiter.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr insbesondere:
- Beratung und Vertretung in international-privatrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum türkischen Erbrecht
- Beratung und Vertretung in Anerkennungsverfahren deutscher Urteile in der Türkei
- Allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit türkischem Zivilrecht
- Beratung und Vertretung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- Schadensregulierung bei Unfällen in der Türkei und
- Forderungsbeitreibung in der Türkei
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