Vertretung
Die außergerichtliche Vertretung umfasst jegliche Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Dritten außerhalb von Gerichtsverfahren. Zur außergerichtlichen Tätigkeit gehört dabei unter anderem:
- Das Anschreiben und Verhandeln mit der Gegenseite.
- Unsere Teilnahme an Ortsterminen
- Sämtliche Besprechungen um den Fall zu klären
- Die Beantragung von Akteneinsicht in Behörden- und Gerichtsakten
- Die Erstellung und das Prüfen von Verträgen
Durch die außergerichtliche Vertretung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglichst gewahrt werden. Damit helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden, die sich in einem späteren Gerichtsverfahren unter Umständen nachteilig auswirken könnten.
Die Prozessführung ist für unsere Kanzlei ein zentrales Tätigkeitsgebiet, so dass wir unsere Klienten in unseren Tätigkeitsbereiche neben der beratenden Tätigkeit auch in Verfahren und gerichtlichen Streitigkeiten vor Behörden und Gerichten vertreten. Vor der eigentlichen Prozessführung beraten wir unsere Klienten auch umfassend bei der Strategie zur aussergerichtlichen Streiterledigung.
Unsere Tätigkeit umfasst die Prozessführung sowohl von Routinefällen bis hin zu grossen komplexen Streitigkeiten, insbesondere im Rahmen von:
- Familienrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Streitigkeiten
- Wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Prozesse
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Vollstreckungsangelegenheiten
- Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen
- Strafrechtliche Vertretung
- Haftungsfälle
- Verwaltungsverfahren etc.
Alle Tätigkeitsbereiche