Neue Wege der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung
Zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis gehört es, dass wir unsere Mandanten neben einer qualifizierten juristischen Beratung und Vertretung auch über das Prozessrisiko und die damit entstehenden Kosten unaufgefordert informieren.
Bei Konflikten in Unternehmen, zwischen Geschäftspartnern, bei Erbauseinandersetzungen, bei der Unternehmensnachfolge, bei Familien- und Lebenspartnerschaftskonflikten, im Arbeitsrecht oder bei behördlichen Auseinandersetzungen wird der Ruf nach einer außergerichtlichen oder gerichtlich moderierten Konfliktlösung immer lauter.
Insbesondere lange Verfahrensdauern belasten das Verhältnis gerade zwischen Parteien, die auch über den Konfliktfall hinaus miteinander auskommen (müssen) oder aufeinander angewiesen sind. Für diese Verfahren bietet die Mediation die konstruktive Alternative, um unter professioneller Hilfe und Anleitung Konfliktlösungen herbeizuführen.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Konfliktlösung. Die Mediatiorin/der Mediator unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung rechtsverbindlicher Lösungen, sie/er vermittelt zwischen den Parteien, ermittelt die Interessen, die hinter den unterschiedlichen Positionen stehen und gibt Hilfestellung bei der kreativen Lösungssuche. Immer mehr weisen die Gerichte auf die Möglichkeit von Mediationsverfahren hin mit dem Ziel, eine Aussöhnung zwischen den Parteien und nicht nur eine punktuelle Konfliktlösung anzubieten.
Frau Rechtsanwältin Emel Nişlioğlu ist von der Union der türkische Rechtsanwaltskammern ausgebildete professionelle Mediatorin.
Sie verfügt über eine spezifische Problemlösungskompetenz, denn ihre Ausbildung beruht auf den Erkenntnissen der Konflikt- und Kommunikationsforschung. Als unabhängige Mediatorin leitet und strukturiert sie das Verfahren und die Gespräche, wenn die Parteien eine solche außergerichtliche Mediation suchen.
Sie begleitet aber auch die Parteien, die sich zu einem Mediationsverfahren entschieden haben, als anwaltliche Begleiterin in gerichtsanhängigen und außergerichtlichen Mediationsverfahren, da sie über die anwaltliche Sicht hinaus die Strukturen vom Mediationsverfahren aus eigener Erfahrung als Mediatorin kennt.
Wenn Sie Interesse an einer Mediation oder an der Begleitung in einem Mediationsverfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zu einer Beratung zur Verfügung, ob die Mediation für Sie eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung darstellt und ob Ihr Konflikt „mediationsfähig“ ist.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Informationen über die Mediaton in der Türkei
1. Allgemeines
Die Mediation ist ein Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes mit Hilfe von strukturierten Verfahren, die die Konfliktparteien zur gemeinsamen Aussprache und Vereinbarung zusammen bringt. Der Mediator verschafft zwischen den Parteien eine Kommunikationsmöglichkeit, in der sie sich einigen und so Konflikte beilegen können. Der Mediator übernimmt dabei eine unparteiliche Rolle ein, d.h., dass er dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts trifft, sondern lediglich das Konfliktlösungsverfahren leitet.
2. Rechtsgrundlage
Das „Gesetz der Mediation bei Rechtsstreitigkeiten“ mit der Nr. 6325 (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28331 vom 22.06.2012 wurde am 07.06.2012 in der Türkei in Kraft gesetzt, um eine alternative Streitbeilegungsmethode zu Gerichtsverfahren anzubieten. Gemäß §28 (1) wurde im Rahmen der „Generaldirektion für Rechtsangelegenheiten“ des Justizministeriums die „Abteilung für Mediation“ (Arabuluculuk Daire Başkanlığı) gegründet, die die Sicherstellung der Anwendung, Verfolgung und Durchführung des Gesetzes gewährleistet. Hier werden die Daten der Mediatoren gespeichert.
3. Die Ausbildung eines Mediators
Die Ausübung der Tätigkeit bedarf einer zusätzlichen Ausbildung nach Absolvierung eines juristischen Studiums. Diese Ausbildung wird von juristischen Fakultäten, der Türkischen Rechtsanwaltskammer und der Türkischen Justizakademie (Türkiye Adalet Akademisi) durchgeführt. Bei erfolgreichem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung vergeben die Institutionen ein Zertifikat, das zum Tätigwerden als Mediator berechtigt. Allerdings wird zusätzlich ein Eintrag in der „Abteilung für Mediation“ vorausgesetzt. Hierfür muss der Absolvent u.a. die türkische Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorzeigen können.